Rechtskonformes E-Mail-Marketing
Im Online-Marketing wird vielfach der Versand von Newslettern eingesetzt, um Stammkunden anzusprechen oder Leads zu generieren.
Hier gibt es neben den Datenschutzvorschriften auch die Vorgaben aus dem Wettbewerbsrecht zu beachten. Weil aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hervorgeht, dass elektronische Werbung in den allermeisten Fällen nur nach vorhergehender Einwilligung zugesandt werden darf, hat sich das Double-Opt-in-Verfahren (DOI) durchgesetzt.
Bei der rechtskonformen Umsetzung helfen wir Ihnen.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
Bei den Logos handelt es sich um externe Links ↗ auf Webangebote Dritter.
Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
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