Nutzung von Smartphones durch Beschäftigte, BYOD
Im Unternehmen kommt der Nutzung von betrieblichen Mobiltelefonen, Smartphones sowie auch eigenen Devices wie z.B. dem privaten Notebook oder PC am Heimarbeitsplatz via VPN immer größere Bedeutung zu.
Dadurch entsteht nicht nur Konfliktpotenzial im Rahmen der datenschutzrechtlichen Fragestellung rund um die Abgrenzung von privater und geschäftlicher Nutzung. Auch ergeben sich Problematiken bezüglich der Installation von potentiell datenschutzwidrigen Apps oder der Möglichkeit der Ortung der Devices durch die Arbeitgeberseite.
Hier geben wir Ihnen Hilfestellung, um die bestehenden Risiken zu minimieren und eine Nutzung von (privaten und geschäftlichen) Devices in Ihrem Unternehmen zu regeln.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
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Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
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