Betrieb von Videoüberwachungssystemen im Innen- und Außenbereich
Eine Videoüberwachung muss im öffentlichen aber auch im nicht-öffentlichen Bereich einen bestimmten, erlaubten Zweck verfolgen.
Soll sie z.B. repressiv eine spätere Strafverfolgung ermöglichen oder erleichtern, müssen die Rechte der betroffenen Personen berücksichtigt werden. Die Verwendung für den beabsichtigten Zweck könnte ansonsten verfehlt sein und Ansprüche der betroffenen Personen auf Unterlassen entstehen. Darüber hinaus drohen Bußgelder seitens der Aufsichtsbehörden.
Anhand einer Gesamtbetrachtung erstellen wir Ihnen hierfür ein Konzept.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
Bei den Logos handelt es sich um externe Links ↗ auf Webangebote Dritter.
Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
* Pflichtfeld