Datenschutzerklärung für die Webseite – Hinweise nach DS-GVO
Ein Unternehmen muss nach der Datenschutz-Grundverordnung allen Geschäftspartnern, z.B. Kunden und Lieferanten, aber auch den eigenen Beschäftigten und Bewerbenden transparent darstellen, auf welchen Umständen die Datenverarbeitung beruht.
Hierzu sollten entsprechende Datenschutzhinweise erstellt werden, wobei nicht vergessen werden darf, diese auch den betroffenen Personen zur Kenntnis zu bringen.
Bei der Formulierung und Einbindung der Hinweise können wir Ihnen mögliche Wege aufzeigen.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
Bei den Logos handelt es sich um externe Links ↗ auf Webangebote Dritter.
Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
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