Ordnungsgemäße Personalaktenverwaltung
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses hält die Arbeitgeberseite eine Personalakte ihrer Beschäftigten vor. Darin können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. Angaben zur Schwerbehinderung von Beschäftigten enthalten sein, so dass hier die vertrauliche Datenverarbeitung besonderen Stellenwert haben muss.
Neben den Vorschriften zum Zweck des Beschäftigtendatenschutzes sind zudem in Unternehmen mit einem Betriebsrat die Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beachten.
An dieser Stelle helfen wir Ihnen bei der datenschutzgerechten Umsetzung.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
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Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
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