Private Nutzung von geschäftlichem Telefon, Internet und E-Mail-Postfach
Bei der Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel fallen personenbezogene Daten der Beschäftigten, aber auch von Dritten an.
Entscheidend ist aus Datenschutzsicht, ob den Beschäftigten eine private Nutzung einzelner bzw. aller Kommunikationsmittel erlaubt ist oder durch die Arbeitgeberseite geduldet wurde. Deshalb sollte eine betriebliche Regelung getroffen werden.
Hierzu zeigen wir Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
Bei den Logos handelt es sich um externe Links ↗ auf Webangebote Dritter.
Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
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