Erkennen und Vermeiden von Dark Patterns („dunkle Muster“)
Nach aktuellen Erhebungen der Europäischen Kommission verwenden 97% der beliebtesten Webseiten-Anbieter in der EU mindestens ein Dark Pattern.
Es werden Benutzeroberflächen durch irreführende Benennung, Farbgebung, Schriftgröße o.ä. so gestaltet, dass die Nutzenden unbemerkt potenziell schädliche Entscheidungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten treffen. Visuell ansprechende grüne Buttons mit unverfänglicher Benennung können z.B. dazu verleiten, weitreichendere Informationen über sich preiszugeben, als gewollt (sog. „stirring“). Es haben sich bereits weitere Begriffe wie „overloading“ (Irritaion der Nutzenden durch überfrachtete Informationen), „privacy zuckering“ (für die Benutzenden verwirrende Privatsphäreeinstellungen, bezogen auf die Dienste von Facebook und Instagram), „hindering“ (Nutzende werden durch ins Leere führende Formulare o.ä. von ihren Absichten abgebracht) oder nudging bzw. cookie-constent-tricking (Nutzende werden dazu verleitet, in die Verwendung von nicht notwendigen Cookies einzuwilligen) etabliert.
Da die Verwendung solcher Dark Patterns manipulativ und somit ungewollt in das Persönlichkeitsrecht der Nutzenden eingreift, verstößt diese Vorgehensweise gegen die DS-GVO.
Bei der Gestaltung Ihrer Webseite und anderen digitalen Angeboten schauen wir deshalb genau hin, um Sie über die möglichen Risiken beim Design Ihrer Benutzeroberflächen aufzuklären.
Weitere Praxisbeispiele
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Ausgewählte Referenzen
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Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
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