KI-Verordnung ergänzt Vorgaben zum Datenschutz
Die Europäische Union hat sich am 13. März 2024 auf den Text des AI-Act geeinigt (KI-Verordnung: Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz).
Die Verordnung ergänzt bestehende Regelungen im Bereich Datenschutz, insbesondere in Bezug auf KI-Systeme, deren Einsatz ein besonders hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
Zum Beispiel soll Emotionserkennung unter Zuhilfenahme von KI am Arbeitsplatz ausgeschlossen und das sogenannte Social Scoring eingeschränkt werden. Eingrenzende Vorgaben zur biometrischen Fernidentifikation durch Videoüberwachung sollen gewährleisten, dass keine flächendeckende Überwachung stattfindet.
Der vereinbarte Text muss noch formell vom Europäischen Parlament und einer Ratsformation angenommen werden. Danach wird die KI-Verordnung stufenweise in Kraft treten.
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
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