KI-Verordnung ergänzt Vorgaben zum Datenschutz

16.03.2024 | AI Act, KI Verordnung, Social Scoring

Die Europäische Union hat sich am 13. März 2024 auf den Text des AI-Act geeinigt (KI-Verordnung: Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz).

Die Verordnung ergänzt bestehende Regelungen im Bereich Datenschutz, insbesondere in Bezug auf KI-Systeme, deren Einsatz ein besonders hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.

Zum Beispiel soll Emotionserkennung unter Zuhilfenahme von KI am Arbeitsplatz ausgeschlossen und das sogenannte Social Scoring eingeschränkt werden. Eingrenzende Vorgaben zur biometrischen Fernidentifikation durch Videoüberwachung sollen gewährleisten, dass keine flächendeckende Überwachung stattfindet.

Der vereinbarte Text muss noch formell vom Europäischen Parlament und einer Ratsformation angenommen werden. Danach wird die KI-Verordnung stufenweise in Kraft treten.

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Portrait von Safia Rapp - sie hat braune Augen und braune, mittellange Haare, die sie offen über einem dunkelblauen Blazer und heller Bluse trägt. Sie lächelt freundlich in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Büro zu erkennen mit Monitor auf dem Schreibtisch, einem hohen Schreibtischstuhl und einem Drucker. An der Wand hinter ihr hängen in zwei Reihen mehrere Bilder dicht aneinander. Der Fokus des Bildes iat auf dem Gesicht der Frau, alles andere ist leicht verschwommen.

Safia Rapp

Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin

 

  • TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
  • GDDcert. EU Datenschutzauditorin

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