Angemessenheitsbeschluss für Datentransfer in die USA
Das sogenannte „EU-U.S. Data Privacy Framework“ ist in der Nachfolge des „Privacy Shield“ Anfang Juli 2023 von der Europäischen Union angenommen worden. Ab sofort können nun auf dieser Basis personenbezogene Daten an zertifizierte Organisationen in den USA übermittelt werden.
Die USA garantieren durch diesen Beschluss, dass diese zertifizierten Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau vergleichbar mit dem der EU für personenbezogene Daten gewährleisten. Die bis dahin vielkritisierten Zugriffsmöglichkeiten auf personenbezogenen Daten durch amerikanische Behörden werden beschränkt.
In Missbrauchsfällen stehen für Betroffene aus der EU unter anderem Rechtsbehelfe bei einem neu geschaffenen Gericht zur Datenschutzüberprüfung, eine Streitbeilegung und eine Schiedsstelle zur Verfügung.
Künftig bleibt also vor einem Datentransfer in die USA zu überprüfen, ob sich das empfangende Unternehmen beim U.S. Department of Commerce zertifiziert hat. Dort gibt es eine Liste, anhand derer eine Zertifizierung überprüft werden kann.
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
Praxisbeispiele
Ausgewählte Referenzen
Bei den Logos handelt es sich um externe Links ↗ auf Webangebote Dritter.
Leistungen
Als externe Datenschutz-Beauftragte übernehmen wir alle für diese Funktion vorgesehenen Aufgaben.
Sie sind selbst Datenschutz-Beauftragter oder haben schon einen? Dann helfen wir gerne als Coach und stehen Ihnen oder Ihrem Datenschützer mit Rat und Tat zur Seite.
Damit Ihre Beschäftigten in Sachen Datenschutz auf dem Laufenden sind, bieten wir Vor-Ort-Schulungen an.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie uns an unter 0 71 25 / 93 35 54 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin unverbindlich zurück.
* Pflichtfeld