Private Nutzung von geschäftlichem Telefon, Internet und E-Mail-Postfach
Bei der Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel fallen personenbezogene Daten der Beschäftigten, aber auch von Dritten an.
Entscheidend ist aus Datenschutzsicht, ob den Beschäftigten eine private Nutzung einzelner bzw. aller Kommunikationsmittel erlaubt ist oder durch die Arbeitgeberseite geduldet wurde. Deshalb sollte eine betriebliche Regelung getroffen werden.
Hierzu zeigen wir Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf.