Datenschutzerklärung für die Webseite - Hinweise nach DS-GVO

Ein Unternehmen muss nach der Datenschutz-Grundverordnung allen Geschäftspartnern, z.B. Kunden und Lieferanten, aber auch den eigenen Beschäftigten und Bewerbenden transparent darstellen, auf welchen Umständen die Datenverarbeitung beruht.

Hierzu sollten entsprechende Datenschutzhinweise erstellt werden, wobei nicht vergessen werden darf, diese auch den betroffenen Personen zur Kenntnis zu bringen.

Bei der Formulierung und Einbindung der Hinweise können wir Ihnen mögliche Wege aufzeigen.