EU-DS-GVO und ePrivacy-Verordnung
Seit dem 25.05.2018 findet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in ganz Europa, also auch in Deutschland, direkte Anwendung. In Deutschland konkretisiert darüber hinaus das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) die DS-GVO.
Die ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zeitgleich mit der DS-GVO in Kraft treten. Das EU-Gesetzgebungsverfahren verzögert sich, sicher ist jedoch, dass diese notwendige Neuordnung früher oder später kommen wird.
Insgesamt erfordert die erhöhte Wahrnehmung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch die DS-GVO eine gesteigerte Aktivität.
Es ergibt sich für die Unternehmen im Bereich Datenschutz also auch weiterhin Überprüfungs-, Anpassungs- oder Umsetzungsbedarf.
Bei dieser Aufgabe stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.