EU-DS-GVO und ePrivacy-Verordnung
Seit dem 25.05.2018 findet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in ganz Europa, also auch in Deutschland, direkte Anwendung. In Deutschland konkretisiert darüber hinaus das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) die DS-GVO.
Die ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zeitgleich mit der DS-GVO in Kraft treten. Das EU-Gesetzgebungsverfahren verzögert sich, sicher ist jedoch, dass diese notwendige Neuordnung früher oder später kommen wird. Bis dahin gilt in Deutschland das TTDSG neben dem TMG und dem TKG.
Insgesamt erfordert die erhöhte Wahrnehmung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch die DS-GVO eine gesteigerte Aktivität.
Es ergibt sich für die Unternehmen im Bereich Datenschutz also auch weiterhin Überprüfungs-, Anpassungs- oder Umsetzungsbedarf.
Bei dieser Aufgabe stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.