Ordnungsgemäße Personalaktenverwaltung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses hält die Arbeitgeberseite eine Personalakte ihrer Beschäftigten vor. Darin können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. Angaben zur Schwerbehinderung von Beschäftigten enthalten sein, so dass hier die vertrauliche Datenverarbeitung besonderen Stellenwert haben muss.

Neben den Vorschriften zum Zweck des Beschäftigtendatenschutzes sind zudem in Unternehmen mit einem Betriebsrat die Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beachten.

An dieser Stelle helfen wir Ihnen bei der datenschutzgerechten Umsetzung.