Recht der Telemedien und der Telekommunikation: TTDSG, TMG, TKG und ePrivacy-Richtlinie

In Deutschland gilt seit dem 01.12.2021 das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG). Zeitgleich wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) angepasst.

Mit diesen Vorschriften hat Deutschland europaweit geltende Vorgaben aus der ePrivacy-Richtlinie 2002/98/EG sowie aus der Richtlinie 2018/1972/EU in nationales Recht umgesetzt, da ein Zeitpunkt für eine Verabschiedung der im Entwurf feststeckenden ePrivacy-Verordnung weiter nicht absehbar ist.

Die Neuregelungen bringen insbesondere im Bereich von Webseiten, Apps und vergleichbaren Technologien Praxisrelevanz mit sich:

Zentral ist der Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung von Endeinrichtungen, unabhängig davon, ob ein Personenbezug vorliegt oder nicht. Eine Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung von Nutzenden (z.B. das Ablegen von sog. Cookies, Web-Bugs oder Hidden Identifiers) oder der Zugriff auf solche Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind (z.B. über sog. Fingerprinting), darf nur mit Einwilligung der Nutzenden erfolgen.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben umzusetzen.