11.07.2023

Angemessenheitsbeschluss für Datentransfer in die USA

Das sogenannte „EU-U.S. Data Privacy Framework“ ist in der Nachfolge des „Privacy Shield“ Anfang Juli 2023 von der Europäischen Union angenommen worden. Ab sofort können nun auf dieser Basis personenbezogene Daten an zertifizierte Organisationen in den USA übermittelt werden.

Die USA garantieren durch diesen Beschluss, dass diese zertifizierten Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau vergleichbar mit dem der EU für personenbezogene Daten gewährleisten. Die bis dahin vielkritisierten Zugriffsmöglichkeiten auf personenbezogenen Daten durch amerikanische Behörden werden beschränkt.

In Missbrauchsfällen stehen für Betroffene aus der EU unter anderem Rechtsbehelfe bei einem neu geschaffenen Gericht zur Datenschutzüberprüfung, eine Streitbeilegung und eine Schiedsstelle zur Verfügung.

Künftig bleibt also vor einem Datentransfer in die USA zu überprüfen, ob sich das empfangende Unternehmen beim U.S. Department of Commerce zertifiziert hat. Dort gibt es eine Liste, anhand derer eine Zertifizierung überprüft werden kann.


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