Videokonferenzsysteme datenschutzgerecht einsetzen
Die Pandemie bewirkt trotz ihrer wahrhaft globalen katastrophalen Folgen auch einen Digitalisierungsschub insbesondere auch in Deutschland. Die komplexen Zusammenhänge im Zusammenhang mit der Evaluierung der DS-GVO lassen sich nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber an drei Punkten verdeutlichen:
- Der Aufstieg Chinas mit allen technologischen, ökonomischen und politischen Folgewirkungen.
- Die in der Corona-Krise weiter gewachsene Macht der US-Konzerne in der Digitalen Revolution.
- Die Covid-19-Krise mit ihren noch nicht absehbaren Herausforderungen und Langzeitwirkungen.
Wie jedes große Gesetzeswerk bleibe die DS-GVO daher „work in progress“.
Wenn es gelänge, viele der verarbeiteten Daten in Europa zu halten und fließen zu lassen, wäre damit nach dessen Einschätzung auch der Schutz der Rechte der Bürger und Bürgerinnen einfacher realisierbar. Die sich abzeichnenden Konzepte des vereinfachten Datenpooling durch Verwaltung und Unternehmen, die Schaffung eines zumindest cloud-ähnlichen europäischen Datenverbundes wie Gaia-X sowie die erwartbare Offensive für Open Data können also gewissermaßen auf einer Metaebene auch von behördlichen und betrieblichen Datenschützern Unterstützung erfahren.
Der Datenschutz ist und bleibe nach Ansicht des BfDI ein zentrales Zukunftsthema: „Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass Produkte, die den Anforderungen des Datenschutzes nicht entsprechen, wie Blei in den Regalen liegen bleiben werden. Und es kann teuer werden, auch bei der Nutzung datenschutzwidriger Produkte auf einmal schnell umstellen zu müssen.“
Diese Grundsätze lassen sich sehr gut an dem Beispiel von Videokonferenzsystemen verdeutlichen – der Einsatz hat seit Beginn der Pandemie enorm zugenommen, und es bleibt anzunehmen, dass solche Systeme auch nach der Pandemie weiter große Relevanz behalten.
Zu diesem Thema hat die Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg im Sommer und Herbst 2021 eine umfangreiche Handreichung erstellt, in der sieben Videokonferenzsysteme sowohl rechtlich als auch technisch untersucht und beschrieben werden. Aus der Handreichung lassen sich grundsätzliche Empfehlungen zur datenschutzkonformen Nutzung von Videokonferenzsystemen ableiten.
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
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