EuGH-Urteil zum Einsatz von Cookies
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober 2019 zum Thema Cookie-Banner entschieden, dass alle Cookies, die nicht zum notwendigen Betrieb einer Webseite gehören, nur mit aktiver Einwilligung verwendet werden dürfen.
Damit ist die bisher verbreitete Praxis, Cookies nur dann nicht zu verwenden, wenn ein Webseitenbesucher dem ausdrücklich widerspricht (sogenanntes Opt-Out), nicht mehr haltbar. Es drohen sowohl die Untersagung der Datenverarbeitung als auch Bußgelder.
Marktteilnehmer der EU sollten dringend prüfen, ob der Einsatz von nicht für die Funktion der eigenen Webseite notwendigen Cookies überhaupt stattfindet. Falls nicht notwendige Cookies eingesetzt werden, sollte im Rahmen einer Risikominimierung zunächst geklärt werden, ob nicht besser künftig auf deren Einsatz verzichtet werden könnte.
Ist eine weitere Verwendung solcher Cookies dennoch geplant, muss vor deren Aktivierung zunächst eine explizite Einwilligung der Webseitennutzer eingeholt werden (sogenanntes Opt-In). Dies geschieht in der Praxis mit Hilfe eines sogenannten Cookie-Banners. Hier müssen die Webseitenbesucher vor dem Besuch der Webseite eine Auswahl bezüglich der Freischaltung solcher Cookies treffen.
Über mich

Safia Rapp
Dipl. jur. R. Ass. Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin
- TÜV-Süd-Zertifizierung als geprüfte Datenschutzbeauftragte
- GDDcert. EU Datenschutzauditorin
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