Betrieb von Videoüberwachungssystemen im Innen- und Außenbereich

Eine Videoüberwachung muss im öffentlichen aber auch im nicht-öffentlichen Bereich einen bestimmten, erlaubten Zweck verfolgen.

Soll sie z.B. repressiv eine spätere Strafverfolgung ermöglichen oder erleichtern, müssen die Rechte der betroffenen Personen berücksichtigt werden. Die Verwendung für den beabsichtigten Zweck könnte ansonsten verfehlt sein und Ansprüche der betroffenen Personen auf Unterlassen entstehen. Darüber hinaus drohen Bußgelder seitens der Aufsichtsbehörden.

Anhand einer Gesamtbetrachtung erstellen wir Ihnen hierfür ein Konzept.