23.05.2022

Die Digitalstrategie der EU schreitet voran

Seit dem Jahr 2014 verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Europa fit zu machen für eine datenagile Wirtschaft.

Unter anderem sind Regelungen zur Schaffung eines Binnenmarkts für Daten in Form des europäischen Datengesetzes für den privatwirtschaftlichen Bereich (Data Act) sowie für den öffentlichen Sektor (Data Governance Act), eines europäischen Chip-Gesetzes, eines Gesetzes zu digitalen Diensten oder auch Initiativen wie Maßnahmen zur Förderung der Exzellenz im Bereich KI oder Bündelung der Kräfte zur Schaffung europäischer Cloud-Kapazitäten geplant.

Mit dem im Entwurf vorliegenden europäischen Datengesetz (Data Act) möchte die Kommission mehr Daten zur Verfügung stellen und branchenübergreifend regeln, wer welche Daten für welche Zwecke nutzen darf. Die Nutzenden sollen demgegenüber mit Rechten, Werkzeugen und Kompetenzen ausgestattet werden, damit sie die volle Kontrolle über ihre Daten behalten.

Durch die branchenübergreifende Weitergabe von Daten verspricht sich der Gesetzgeber unter anderem niedrigere Preise für Anschlussmarktdienste und Reparaturen von vernetzten Geräten der Nutzenden durch besseren Zugang zu Daten, die von solchen Geräten generiert werden.

Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich nun über ein Gesetz über digitale Dienste geeinigt (Digital Services Act). Darin soll die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen im Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten geregelt werden. Das Gesetz muss noch von den beiden Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Danach wird es in der gesamten EU 15 Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste ab einem früheren Zeitpunkt, nämlich 4 Monate nach ihrer Benennung.


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