12.02.2020

Ein Jahr DS-GVO – ein erstes Fazit

Auch nach mehr als einem Jahr nach Inkrafttreten der DS-GVO ist die Rechtsunsicherheit bezüglich der konkreten Umsetzung der Vorgaben noch sehr groß.

Erste nationale Gerichtsurteile zur wettbewerbsmäßigen Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DS-GVO bieten ein geteiltes Echo, was nicht zur Abhilfe dieser Unsicherheit beiträgt. Im März 2019 hat es den wohl ersten großen Abmahnversuch in Deutschland wegen Datenschutzverstößen gegeben. Ein Verein aus Norddeutschland hat bundesweit rund 1.200 Abmahnungen verschickt, etwa 80 davon erhielten Ärzte, aber auch andere Gewerbetreibende aus dem Südwesten. Abgemahnt werden sollte eine mangelnde Verschlüsselung von Webseiten, angeblich habe sich der Verein aber im April 2019 wieder aufgelöst.

Die EU-Justiz- und Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová zieht eine positive Zwischenbilanz zur DS-GVO, auch für Unternehmen. Datenschutz sei ein europäischer Standortvorteil geworden: „Wir hören Rufe aus der ganzen Welt, die einheitliche Datenschutzregeln fordern – ähnlich wie die der Datenschutzgrundverordnung.“

Als Beleg diene JEFTA, das im Jahr 2019 ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Das richte sich nach dem Europäischen Standard und schaffe so den weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr, verkündet die Kommission.

Dazu Jourová: „Verbraucher wollen, dass ihre Daten sicher sind. Unternehmen haben erkannt, dass strenger Datenschutz ihnen einen Wettbewerbsvorteil bringt, weil das Vertrauen in ihre Dienste steigt. International gleichen sich Standards aneinander an, das ermöglicht reibungslosen Datenfluss und damit internationalen Handel.“

Aufmerksam zu beobachten ist die zunehmende Praxis, dass Auskunftsbegehren seitens gekündigten Beschäftigten insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen gestellt werden könnten, um dann etwaigen Abfindungsverhandlungen mehr Gewicht verleihen zu können.

Die Aufsichtsbehörden haben europaweit die anfängliche Zurückhaltung bei der Verhängung von Bußgeldern aufgegeben. In Deutschland wurden 17 Bußgelder bis Ende 2019 mit einer Gesamtsumme von über 24 Mio. Euro verhängt, somit ergibt sich aktuell ein durchschnittliches Bußgeld von rund 1,5 Mio. Euro. Deutschland liegt zusammen mit Rumänien im europäischen Vergleich bei der Anzahl der verhängten Bußgelder nach Spanien (38 Bußgelder) auf dem zweiten Platz. Bei der Höhe der Bußgelder liegt Deutschland auf dem dritten Platz nach Großbritannien (ca. 315 Mio. Euro) und Frankreich (ca. 51 Mio. Euro, wobei dort allein 50 Mio. Euro einem einzelnen Bußgeld gegen Google entstammen).


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